Smits Insolvenz- und Büroservice UG

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Verkaufs- und Verwertungsbedingungen für Online-Versteigerungen und Insolvenzverkäufe

§ 1 Geltungsbereich, Form
(1) Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Angebote und Leistungen, insbesondere für Versteigerungen, Online-Versteigerungen, Freiverkäufe, Direktverkäufe und Insolvenzverwertungen der Smits Insolvenz- und Büroservice UG, Sollbrüggenstraße 52, 47800 Krefeld.
(2) Unsere AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden nur dann und nur insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich oder in Textform zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt auch dann, wenn wir in Kenntnis der AGB des Käufers Leistungen vorbehaltlos erbringen.
(3) Im Einzelfall getroffene individuelle Vereinbarungen mit dem Käufer, einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen, haben Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag oder unsere schriftliche bzw. in Textform abgegebene Bestätigung maßgebend.
(4) Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Käufers in Bezug auf den Vertrag, insbesondere Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Rücktritts- oder Minderungserklärungen, sind schriftlich oder in Textform, zum Beispiel per Brief, E-Mail oder Telefax, abzugeben. Gesetzliche Formvorschriften sowie weitergehende Nachweispflichten, insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden, bleiben unberührt.
(5) Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine solche Klarstellung gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht wirksam abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.

§ 2 Vertragsschluss; Vertragspartner; Zugang und Benutzerkonto; Besichtigung der Ware
(1) Wir verkaufen die angebotene Ware ausschließlich im Namen und auf Rechnung des jeweiligen Eigentümers oder sonstig Berechtigten (z. B. Insolvenzverwalter, Banken, Leasinggesellschaften bzw. Sicherungsgläubiger). Dieser wird bei dem Angebot ausgewiesen. Wir sind somit nicht Verkäufer der angebotenen Ware; Vertragspartner werden vielmehr der Käufer und der Eigentümer.
(2) Die Darstellung von Waren auf unserer Internetseite, in Exposés, Katalogen, Anzeigen oder in sonstiger Form stellt grundsätzlich kein verbindliches Angebot im Sinne der §§ 145 ff. BGB dar, sondern lediglich eine unverbindliche Aufforderung an Interessenten, ein Gebot oder Kaufangebot auf die Ware abzugeben.
(3) Ein Vertrag kommt erst durch unsere ausdrückliche Annahme des Angebots oder Gebots schriftlich oder in Textform zustande, zum Beispiel durch Auftragsbestätigung, Zuschlagsbestätigung oder Rechnung. Soweit in diesen AGB von „wir“ oder „uns“ im Zusammenhang mit Verkäuferpflichten gesprochen wird, handeln wir für den jeweiligen Eigentümer oder sonst Berechtigten, sofern wir nicht ausdrücklich selbst als Verkäufer auftreten.
(4) Soweit nicht anders vermerkt, können an unseren Versteigerungen volljährige Verbraucher, Unternehmer sowie juristische Personen teilnehmen. Angebote im Rahmen von Freiverkäufen und reinen Online-Auktionen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, sofern dies im jeweiligen Angebot ausdrücklich angegeben ist. Ist ein Angebot ausschließlich an Unternehmer gerichtet, wird hierauf im jeweiligen Angebot deutlich hingewiesen.
(5) Wir behalten uns vor, Käufer von der Teilnahme an Versteigerungen oder Freiverkäufen auszuschließen. Dies gilt insbesondere, wenn Zweifel an der Identität, Vertretungsberechtigung, Bonität oder Unternehmereigenschaft des Käufers bestehen oder sonstige rechtliche oder tatsächliche Hindernisse entgegenstehen, zum Beispiel Ausfuhrbeschränkungen, Eigentumsbeschränkungen oder fehlende Zustimmung eines Berechtigten. Sofern sich Angebote lediglich an Unternehmer richten, bleiben Käufer, die ihre Eigenschaft als Unternehmer noch nicht in geeigneter Weise nachgewiesen haben, ausgeschlossen.
(6) Ausgeschlossen als Käufer sind in jedem Fall die gesetzlichen Vertreter unseres Unternehmens, unsere Mitarbeiter sowie deren Angehörige, soweit gesetzliche oder vertragliche Ausschlussgründe bestehen.
(7) Voraussetzung für die Teilnahme an einer Versteigerung oder einem Freiverkauf kann ein vorhandenes und nicht gesperrtes Benutzerkonto mit vollständigen und zutreffenden Pflichtangaben sein. Wir können vor Vertragsschluss geeignete Nachweise zur Identität, Unternehmereigenschaft oder Vertretungsberechtigung verlangen.
(8) Die angebotene Ware befindet sich in der Regel beim jeweiligen Eigentümer oder sonst Berechtigten, zum Beispiel bei einem Insolvenzverwalter, Auftraggeber, Sicherungsgläubiger oder an einem externen Lager- bzw. Verwertungsstandort. Aufgrund des organisatorischen, zeitlichen und standortbezogenen Aufwands ist eine vorherige Besichtigung der Ware grundsätzlich nicht vorgesehen und nur in Ausnahmefällen möglich. Eine Besichtigung findet ausschließlich dann statt, wenn sie im jeweiligen Angebot ausdrücklich angeboten oder von uns im Einzelfall schriftlich bzw. in Textform bestätigt wird. Ein Anspruch auf Durchführung einer Besichtigung besteht nicht, sofern sie nicht ausdrücklich Bestandteil des jeweiligen Angebots oder einer individuellen Vereinbarung ist.
Sofern eine Besichtigung ausnahmsweise angeboten wird, erfolgt sie ausschließlich nach vorheriger Terminabsprache. Einzelheiten zur möglichen Besichtigung, insbesondere genauer Standort, Zeitraum, Ansprechpartner und besondere Zugangs- oder Sicherheitsbedingungen, ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder unserer gesonderten Bestätigung.
Ist keine vorherige Besichtigung möglich, erfolgt der Verkauf auf Grundlage der im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder in sonstigen bereitgestellten Unterlagen enthaltenen Angaben, insbesondere Beschreibung, Fotos, Zustandsangaben, vorhandenen Unterlagen sowie ausdrücklich zugesicherten Eigenschaften. Der Käufer ist gehalten, diese Informationen vor Abgabe eines Gebots oder Kaufangebots sorgfältig zu prüfen und etwaige Rückfragen vor Vertragsschluss zu stellen.
(9) Zum Ablauf von Online-Versteigerungen und Insolvenzverkäufen verweisen wir ergänzend auf § 9 dieser AGB.

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, setzt sich der Kaufpreis, nachfolgend „Gesamtpreis“ genannt, zusammen aus der Zuschlagssumme bzw. dem vereinbarten Kaufpreis zuzüglich eines vom Käufer an uns zu zahlenden Aufgeldes bzw. einer Auktionsgebühr in Höhe von 10 % sowie zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt und nicht ausdrücklich eine Differenzbesteuerung oder Steuerfreiheit angegeben ist. Der zunächst angesetzte Preis ist nur dann verbindlich, wenn er ausdrücklich als Festpreis oder verbindlicher Verkaufspreis bezeichnet wird.
(2) Der Gesamtpreis ist mit Zuschlag, Auftragsbestätigung oder Rechnungsstellung fällig und ausschließlich per Banküberweisung auf das in der Rechnung angegebene Geschäftskonto zahlbar. Barzahlung, Kartenzahlung oder Zahlung vor Ort sind ausgeschlossen, sofern im Einzelfall nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die Ware kann erst nach vollständigem Zahlungseingang abgeholt, übergeben oder auf Wunsch und Kosten des Käufers versendet werden. Maßgeblicher Zeitpunkt ist der vollständige Zahlungseingang auf dem angegebenen Konto.
Sofern bei einzelnen Verkaufspositionen eine vorherige Besichtigung nicht möglich ist, erfolgt der Verkauf auf Grundlage der im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder in sonstigen bereitgestellten Unterlagen enthaltenen Angaben, insbesondere Beschreibung, Fotos, Zustandsangaben, vorhandenen Unterlagen sowie ausdrücklich zugesicherter Eigenschaften.
Weicht die Ware bei Übergabe wesentlich und objektiv nachweisbar von ausdrücklich zugesicherten Eigenschaften ab, fehlen ausdrücklich zugesicherte Unterlagen oder ist die Übergabe aus Gründen unmöglich, die nicht vom Käufer zu vertreten sind, bleiben die gesetzlichen Rechte des Käufers unberührt. Bereits geleistete Zahlungen werden im Falle eines wirksamen Rücktritts nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften zurückerstattet.
Übliche Gebrauchsspuren, alters- oder nutzungsbedingter Verschleiß, geringfügige optische Abweichungen, Verschmutzungen sowie handelsübliche oder technisch unvermeidbare Abweichungen stellen keinen Sachmangel dar und begründen keinen Rücktritt, sofern sie nach Art, Alter, Laufleistung, Nutzung oder Zustand der Ware zu erwarten sind und nicht im Einzelfall ausdrücklich eine abweichende Beschaffenheit zugesichert wurde.
(3) Befindet sich der Käufer mit der Zahlung des Gesamtpreises in Verzug, behalten wir uns für den jeweiligen Vertragspartner des Käufers den Rücktritt vom Vertrag sowie die Geltendmachung von Schadensersatz vor.
(4) Dem Käufer stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder entscheidungsreif ist. Bei Mängeln der Lieferung bleiben die gesetzlichen Gegenrechte des Käufers, insbesondere ein angemessenes Zurückbehaltungsrecht, unberührt.
(5) Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar, dass unser Anspruch oder der Anspruch des jeweiligen Vertragspartners auf den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird, so sind wir bzw. der jeweilige Vertragspartner nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und, gegebenenfalls nach Fristsetzung, zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Verträgen über die Herstellung unvertretbarer Sachen oder bei individuell für den Käufer bereitgestellten Waren können wir den Rücktritt, soweit gesetzlich zulässig, auch ohne vorherige Fristsetzung erklären. Die gesetzlichen Regelungen über die Entbehrlichkeit einer Fristsetzung bleiben unberührt.

§ 4 Eigentumsvorbehalt
(1) Bis zur vollständigen Bezahlung des Gesamtpreises bleibt die verkaufte Ware im Eigentum des jeweiligen Vertragspartners bzw. Eigentümers. Eine Übereignung an den Käufer erfolgt erst nach vollständigem Zahlungseingang und ordnungsgemäßer Übergabe.
(2) Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Käufer hat uns unverzüglich schriftlich oder in Textform zu benachrichtigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt wird oder Dritte Zugriff auf die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren nehmen, zum Beispiel durch Pfändung oder Beschlagnahme.

§ 5 Lieferung, Gefahrübergang, Abnahme, Annahmeverzug
(1) Die Übergabe der Ware erfolgt, soweit möglich, an ihrem jeweiligen Standort, in der Regel beim Eigentümer oder sonst Berechtigten. Der konkrete Abhol- oder Übergabeort wird dem Käufer spätestens nach Vertragsschluss mitgeteilt, sofern er sich nicht bereits aus dem jeweiligen Angebot ergibt. Bei Fahrzeugen umfasst die Übergabe, soweit vorhanden und vereinbart, insbesondere Fahrzeug, vorhandene Fahrzeugschlüssel, Zulassungsbescheinigungen, HU/AU-Nachweise und sonstige ausdrücklich zugesicherte Unterlagen.
(2) Die Verladung und der Transport erfolgen grundsätzlich auf Kosten des Käufers und nach vorheriger Absprache durch den Käufer, einen vom Käufer beauftragten Transporteur oder eine vom Käufer beauftragte Spedition. Eine Verladung, Transportorganisation oder Versendung durch uns erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich angeboten oder im Einzelfall vereinbart wird. Etwaige Kosten hierfür sind vom Käufer zu tragen, sofern sie nicht ausdrücklich im Kaufpreis enthalten sind.
(3) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware verbleibt bis zur tatsächlichen Übergabe an den Käufer bei uns bzw. dem jeweiligen Vertragspartner. Der Gefahrübergang auf den Käufer erfolgt erst mit ordnungsgemäßer Übergabe der Ware an den Käufer oder an eine vom Käufer beauftragte Person. Beim Versendungskauf verbleibt die Gefahr, soweit gesetzlich zwingend vorgeschrieben, bis zur tatsächlichen Übergabe der Ware an den Käufer bei uns; § 447 BGB findet gegenüber Verbrauchern insoweit keine Anwendung. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Der Übergabe bzw. Abnahme steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.
(4) Kommt der Käufer in Annahmeverzug, unterlässt er eine erforderliche Mitwirkungshandlung oder verzögert sich die Übergabe aus Gründen, die der Käufer zu vertreten hat, sind wir bzw. der jeweilige Vertragspartner berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich angemessener Mehraufwendungen, insbesondere Lagerkosten, zu verlangen. Eine etwaige Lagerkostenpauschale muss im jeweiligen Angebot oder in der Auftragsbestätigung konkret und angemessen ausgewiesen werden. Dem Käufer bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Der Nachweis eines höheren Schadens und gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

§ 6 Mängelansprüche des Käufers
(1) Für Rechte des Käufers bei Sach- und Rechtsmängeln gegen seinen Vertragspartner gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes wirksam bestimmt ist. Gesetzliche Sondervorschriften, insbesondere zugunsten von Verbrauchern, bleiben unberührt.
(2) Grundlage der Mängelhaftung ist vor allem die über die Beschaffenheit der Ware getroffene Vereinbarung. Angaben in Beschreibungen, Fotos, Katalogen, technischen Dokumentationen, Gutachten, Prüfberichten oder sonstigen Unterlagen sind nur dann Beschaffenheitsvereinbarungen oder Garantien, wenn sie ausdrücklich als solche bezeichnet oder zugesichert wurden. Uns bekannte und bei zumutbarer Prüfung erkennbare wesentliche Mängel sind im Angebot oder spätestens vor Vertragsschluss anzugeben.
(3) Soweit die Beschaffenheit nicht ausdrücklich vereinbart wurde, ist nach den gesetzlichen Vorschriften zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt. Für öffentliche Äußerungen des Herstellers oder sonstiger Dritter, insbesondere Werbeaussagen, übernehmen weder wir noch der Vertragspartner des Käufers eine Haftung, sofern diese nicht ausdrücklich Vertragsbestandteil geworden sind oder vom Käufer vor Vertragsschluss als kaufentscheidend benannt wurden. Soweit technisch möglich und zumutbar, können angebotene Gegenstände vor Übergabe einer Sichtprüfung und, soweit angegeben, einer Funktionsprüfung unterzogen werden. Umfang und Ergebnis einer solchen Prüfung ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder den bereitgestellten Unterlagen. Eine vollständige technische, rechtliche oder fachgutachterliche Prüfung ist damit nicht verbunden, sofern dies nicht ausdrücklich angegeben wird.
(4) Weder wir noch der Vertragspartner haften für Mängel, die der Käufer bei Vertragsschluss kennt. Bei grob fahrlässiger Unkenntnis des Käufers gelten die gesetzlichen Regelungen, insbesondere § 442 BGB. Bei fehlender Besichtigungsmöglichkeit kann dem Käufer eine grob fahrlässige Unkenntnis von Mängeln nur insoweit entgegengehalten werden, als diese aus den bereitgestellten Informationen erkennbar waren.
(5) Ist der Käufer Kaufmann, gelten zusätzlich die gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten gemäß §§ 377, 381 HGB. Bei Waren, die zum Einbau, zur Verarbeitung oder zur Weiterveräußerung bestimmt sind, hat die Untersuchung unverzüglich nach Übergabe und, soweit erforderlich, vor Verarbeitung oder Weiterveräußerung zu erfolgen. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu einem späteren Zeitpunkt ein Mangel, ist uns dieser unverzüglich schriftlich oder in Textform anzuzeigen.
(6) Der Käufer ist verpflichtet, die erhaltene Ware unverzüglich nach Erhalt, spätestens innerhalb von sieben Werktagen, auf erkennbare Mängel, Beschaffenheit und Funktionsfähigkeit zu prüfen. Bei Verbrauchern stellt diese Regelung lediglich eine Obliegenheit zur zeitnahen Prüfung dar; gesetzliche Mängelrechte bleiben unberührt. Bei Käufern, die Kaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuchs sind, gilt ergänzend § 377 HGB. Entdeckt der Käufer einen Mangel oder eine Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, hat er uns diesen unverzüglich schriftlich oder in Textform anzuzeigen. Rechte wegen verdeckter Mängel bleiben unberührt.
(7) Ist die gelieferte Sache mangelhaft, richten sich Art und Umfang der Nacherfüllung nach den gesetzlichen Vorschriften. Das Recht des jeweiligen Vertragspartners, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt.
(8) Der Vertragspartner des Käufers ist berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Käufer den fälligen Kaufpreis bezahlt hat, soweit dem Käufer kein gesetzliches Zurückbehaltungsrecht zusteht. Der Käufer ist berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.
(9) Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie gegebenenfalls Ausbau- und Einbaukosten, tragen bzw. erstatten wir nach Maßgabe der gesetzlichen Regelung, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Andernfalls können wir vom Käufer die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten, insbesondere Prüf- und Transportkosten, ersetzt verlangen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit war für den Käufer nicht erkennbar.
(10) Der Käufer hat die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zugänglich zu machen oder, soweit erforderlich, zu übergeben. Die zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen werden nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften getragen oder erstattet. Weitergehende Kosten, insbesondere Ausbau-, Einbau-, Demontage-, Montage- oder Transportkosten, werden nur ersetzt, soweit hierzu eine gesetzliche Verpflichtung besteht.
(11) In dringenden Fällen, zum Beispiel bei Gefährdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverhältnismäßiger Schäden, hat der Käufer das Recht, den Mangel selbst zu beseitigen und Ersatz der hierzu objektiv erforderlichen Aufwendungen zu verlangen, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Von einer derartigen Selbstvornahme sind wir unverzüglich, nach Möglichkeit vorher, zu benachrichtigen. Das Selbstvornahmerecht besteht nicht, wenn der Vertragspartner berechtigt wäre, eine entsprechende Nacherfüllung nach den gesetzlichen Vorschriften zu verweigern.
(12) Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Käufer zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, kann der Käufer nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht kein Rücktrittsrecht.

§ 7 Sonstige Haftung
(1) Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir und der Vertragspartner des Käufers bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.
(2) Auf Schadensersatz haften wir und der Vertragspartner des Käufers – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir und der Vertragspartner des Käufers, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen, nur
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Eine wesentliche Vertragspflicht ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
(3) Die sich aus Abs. 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch gegenüber Dritten sowie bei Pflichtverletzungen durch Personen, auch zu ihren Gunsten, deren Verschulden wir nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben. Sie gelten nicht, soweit ein Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen wurde, sowie für Ansprüche des Käufers nach dem Produkthaftungsgesetz.
(4) Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Käufer nur zurücktreten oder kündigen, wenn der Vertragspartner des Käufers die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Ein freies Kündigungsrecht des Käufers, insbesondere gemäß §§ 650, 648 BGB, wird ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.

§ 8 Verjährung
(1) Bei gebrauchten Sachen beträgt die Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln gegenüber Verbrauchern ein Jahr ab Gefahrübergang, soweit dies gesetzlich zulässig und ausdrücklich sowie gesondert vereinbart wurde. Ist der Käufer Unternehmer, kann die Haftung für Sach- und Rechtsmängel gebrauchter Sachen ausgeschlossen werden, soweit kein Fall von Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Arglist, Garantieübernahme oder Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit vorliegt.
(2) Handelt es sich bei der verkauften Sache ausnahmsweise um eine neue Sache, gelten gegenüber Verbrauchern die gesetzlichen Vorschriften über die Verjährung. Bei Unternehmern beträgt die Verjährungsfrist für Rechts- und Sachmängel in diesem Fall ein Jahr ab Gefahrübergang, soweit gesetzlich zulässig.
(3) Die vorstehenden Verjährungsfristen des Kaufrechts gelten auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Käufers, die auf einem Mangel der Ware beruhen, es sei denn, die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen. Schadensersatzansprüche des Käufers wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, wegen vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung, wegen Arglist, Garantieübernahme sowie nach dem Produkthaftungsgesetz verjähren ausschließlich nach den gesetzlichen Verjährungsfristen.

§ 9 Durchführung von Online-Versteigerungen und Insolvenzverkäufen
(1) Die Termine der Versteigerungen, Insolvenzverkäufe und ihre jeweiligen Laufzeiten veröffentlichen wir auf unserer Homepage (https://smitsinsolvenz.de). Wir behalten uns ausdrücklich vor, die Laufzeit vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung zu verkürzen oder zu verlängern sowie, soweit erforderlich, im Versteigerungs- oder Verkaufsverzeichnis die in einem etwaigen Katalog angegebenen numerischen Reihenfolgen zu ändern, Positionen zusammenzufassen oder zurückzuziehen.
(2) Soweit Gegenstände im Rahmen eines Insolvenzverfahrens nicht im Wege einer Versteigerung, sondern im Wege eines Freihandverkaufs oder als Direktverkauf angeboten werden, stellen die auf unserer Homepage, in Exposés oder sonstigen Veröffentlichungen enthaltenen Angaben kein verbindliches Angebot im Sinne der §§ 145 ff. BGB dar, sondern lediglich eine Aufforderung zur Abgabe von Angeboten (invitatio ad offerendum).
(3) Ein vom Interessenten oder Käufer abgegebenes Kaufangebot ist verbindlich. Ein Kaufvertrag kommt erst durch unsere ausdrückliche schriftliche Annahmeerklärung oder durch eine entsprechende schriftliche oder in Textform abgegebene Bestätigung zustande. Wir sind berechtigt, Angebote ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder den Verkauf unter den Vorbehalt der Zustimmung des Auftraggebers, des Insolvenzverwalters, eines Absonderungs- oder Aussonderungsgläubigers oder eines sonst Berechtigten zu stellen.
(4) Im Rahmen von Insolvenzverkäufen sind sämtliche Angebote freibleibend; Zwischenverkauf bleibt vorbehalten. Die angebotenen Gegenstände sind nur verfügbar, solange sie nicht anderweitig veräußert wurden; ein Anspruch auf Abschluss eines Kaufvertrages besteht nicht. Soweit erforderlich, steht der Vertragsschluss unter dem Vorbehalt gerichtlicher Genehmigungen oder sonst erforderlicher Zustimmungen; wird eine erforderliche Zustimmung nicht erteilt, kommt ein Vertrag nicht zustande.
(5) Wir bestimmen einen Startpreis, Festpreis oder Mindestpreis sowie gegebenenfalls die Steigerungsschritte und die Frist, innerhalb derer Gebote abgegeben werden können. Für die Bestimmung des Versteigerungsendes ist ausschließlich unsere Systemuhr maßgebend. Durch die Abgabe eines Gebots gibt der Käufer ein verbindliches und unwiderrufliches Kaufgebot ab. Ein Gebot erlischt, wenn während der Angebotsdauer ein höheres wirksames Gebot abgegeben wird. Sofern innerhalb der letzten zwei Minuten der Bietzeit ein übersteigendes Gebot abgegeben wird, verlängert sich die Bietzeit um zwei Minuten. Dies geschieht solange, bis innerhalb des Zeitraums von zwei Minuten kein neues Höchstgebot mehr eingeht.
(6) Nach Beendigung der Auktion kann das Gebot des Höchstbietenden durch eine per E-Mail versendete Zuschlags- oder Annahmebestätigung angenommen werden. Diese Mitteilung entspricht dem Zuschlag im Sinne des § 156 Satz 1 BGB und wird mit Absendung durch uns wirksam, soweit kein Zustimmungsvorbehalt besteht. Wir behalten uns vor, gemäß § 156 Satz 2 2. Alt. BGB eine Versteigerung ohne Erteilung eines Zuschlags aus berechtigtem Grund zu schließen oder den Zuschlag lediglich unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Auftraggebers bzw. Verkäufers zu erteilen. Wird ein solcher Zuschlag unter Vorbehalt erklärt, wird er nur wirksam, wenn wir innerhalb von 21 Werktagen nach dem Tag der Versteigerung bzw. dem Ende der Auktion per E-Mail oder in sonstiger Textform bestätigen.
(7) Liegt das Höchstgebot unter dem von uns angegebenen Mindestpreis, kommt ein Kaufvertrag mit dem Verkäufer nur vorbehaltlich unserer schriftlichen oder in Textform abgegebenen Erklärung zustande, die Gegenstände auch zu dem vorliegenden Höchstgebot zu verkaufen.
(8) Besichtigungen: Für Besichtigungen gilt ergänzend § 2 Abs. 8 dieser AGB. Besichtigungen vor Vertragsschluss sind grundsätzlich nicht vorgesehen und finden nur statt, wenn sie im jeweiligen Angebot ausdrücklich angeboten oder von uns im Einzelfall schriftlich bzw. in Textform bestätigt werden. Ein Anspruch auf Durchführung einer Besichtigung besteht nicht, sofern sie nicht ausdrücklich Bestandteil des jeweiligen Angebots oder einer individuellen Vereinbarung ist.
(9) Zuschläge: Der Zuschlag für die Positionen dieser Auktion kann unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Absonderungs- oder Aussonderungsgläubigers, des jeweiligen Auftraggebers, Verkäufers, Insolvenzverwalters oder sonst Berechtigten stehen. Sie erhalten binnen 21 Werktagen einen rechtswirksamen Zuschlag oder eine Ablehnung. Als Bieter sind Sie solange an Ihr Gebot gebunden. Jeder wirksame Auktionszuschlag ist bindend und verpflichtet grundsätzlich zur Abnahme.
(10) Wir sind stets darum bemüht, eine ununterbrochene Verfügbarkeit unserer Webseite sowie eine fehlerfreie Übermittlung sämtlicher Daten zu gewährleisten, die über unsere Seite ausgetauscht werden. Wir können allerdings keine Garantie für das jederzeitige Funktionieren des Systems übernehmen; insbesondere kann es bei der Übermittlung über das Internet zu Verzögerungen kommen. Unvorhersehbare Systemausfälle sind ebenso möglich wie notwendige Wartungsarbeiten, Instandsetzungen oder die Einführung neuer Dienstleistungen. Wir berücksichtigen dabei die berechtigten Interessen der Käufer. Eine Haftung besteht nur nach Maßgabe von § 7 dieser AGB.
(11) Um eine faire Verwertung zu gewährleisten, untersagen wir es, Mechanismen, Softwareprogramme, automatisierte Bietsysteme und sonstige Prozesse im Rahmen des Versteigerungsvorgangs zu verwenden, welche die Funktionsfähigkeit unserer Plattformen beeinträchtigen, manipulieren oder zerstören können. Bei Zuwiderhandlung behalten wir uns die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen sowie strafrechtliche Schritte vor.

§ 10 Rechtswahl und Gerichtsstand, Schlussbestimmungen
(1) Für diese AGB und die Vertragsbeziehung zwischen uns und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts, soweit gesetzlich zulässig. Die Vertragssprache ist Deutsch.
(2) Ist der Käufer Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten unser Geschäftssitz, soweit gesetzlich zulässig. Wir sind jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Lieferverpflichtung gemäß diesen AGB bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen treten die gesetzlichen Bestimmungen. Gleiches gilt entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

Zugangsaktivierung

Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,

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Zur Freischaltung Ihres Accounts benötigen wir noch folgende Unterlagen von Ihnen, idealerweise per E-Mail an unsere E-Mail-Adresse.

Für gewerbliche Kunden gilt: Kopie Ihres Gewerbescheins bzw. Handelsregisterauszugs und die aktuell gültige USt-IdNr, zusätzlich für Kunden aus dem Ausland die aktuell gültige USt-IdNr.

Für private Kunden: Vorder- und Rückseite Ihres Personalausweises.

Mit freundlichen Grüßen